Organisationsberatung Treysse

Unternehmensberatung speziell für Rechtsanwälte und Notare

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Seiri

Der Begriff “Seiri” wird mit “Ordnung schaffen” oder “Trennung des Notwendigen von dem Nichtnotwendigen” gleichgestellt.

In der Arbeitspsychologie werden die Begriffe

  • Leertischler
  • Volltischler

verwendet.

Die Unterscheidung liegt darin, dass der “Volltischler” sich dadurch auszeichnet, dass er sich nur dann ausgesprochen wohlfühlt, wenn er vor einem übervollen Schreitisch sitzt, während der “Leertischler” genau den Vorgang auf dem Schreibtisch liegen hat, den er zur Zeit bearbeitet. Sie werden in Ihrer Kanzlei wahrscheinlich beide Arbeitstypen vertreten haben.
Oftmals besteht im Hinblick auf den “Leertischler” das Vorurteil, dass dieser nichts zu tun habe. Nun, das ist nicht der Fall. Er kann nur besser organisieren, als der Volltischler, hat seine Ablage im Griff und vergeudet nicht Zeit damit, Dinge mehrfach in die Hand zu nehmen oder Dinge aus dem auf dem Schreibtisch liegenden Wust von Papier suchen zu müssen, wie wir es von dem “Volltischler” kennen.

Sicherlich werden Sie auch schon das eine oder andere Organisationsseminar besucht, im Ansatz die Umsetzung des Zeitmanagements durchgeführt haben um dann jedoch in den alten Trott zurück zu fallen. Lassen Sie sich nicht entmutigen. Lassen Sie uns einfach neu beginnen.

  1. Schauen Sie sich Ihren gesamten Arbeitsplatz, also Schreibtisch, Unterschrank, Regale, Aktenschränke Schritt für Schritt an. Nehmen Sie alle Papiere, die nicht abgeheftet, sondern nur lose herumliegen und legen Sie diese auf einen Stapel.
  2. Nehmen Sie sich einen Behälter (Karton oder Papierkorb) und legen Sie in diesen alles vorgefundene Büromaterial, bis auf die Dinge, die Sie wirklich benötigen, wie z. B. einen Locher, einen Klammerer, einen Kugelschreiber oder Bleistift etc.. Alles was über die Mindestanfordernung hinausgeht, gehört in den Behälter, den Sie nach dieser Sammelaktion dem für das Büromaterial zuständigen Mitarbeiter zur weiteren Verwendung geben.
  3. Arbeiten Sie den Papierstapel (s. 1.) durch. Alles was nicht zu einem Mandat gehört oder aus steuerlichen Gründen aufgehoben werden muss prüfen Sie darauf hin, ob sie es benötigen oder unbedingt behalten wollen, ansonsten gehört es in den Papierkorb. Es ist unsinnig etwas nur deswegen aufzuheben, weil nicht bekannt ist, ob sie es in naher Zukunft noch einmal benötigen wird. Der verbleibende und aufzubewahrende Rest gehört abgelegt.
  4. Prüfen Sie Ihre Ablage darauf hin, ob Sie diese täglich, wöchentlich oder in noch größeren Abständen benötigen. Alles was nicht täglich benötigt wird, gehört nicht in die Nähe des Schreibtisches, d. h. Ablage, die Sie nur einmal wöchtlich benötigen, gehört in den Aktenschrank oder das Aktenregal, Ablage, die einmal im Quartal benötigt wird, ins Archiv. 

So, das wäre schon einmal der Anfang.

Der nächste Beitrag wird sich mit Seiton (Jeder Gegenstand an seinem Platz) befassen.

Wird fortgesetzt

Anwaltssoftware Auswahlkriterien

Vielfach wird die Frage gestellt, welche Anwaltssoftware sei die beste auf dem Markt? Das Erstaunen ist groß, wenn die Antwort lautet: “Das kommt auf Ihre Anforderungen an”.

Tja, welche Anforderungen sollte man an eine Anwaltssoftware stellen? Wo sollte man die Schwerpunkte suchen?

Eine kleine Einführung werden Sie auf dieser Seite erhalten.

Anforderungen an ein Anwaltsprogramm

Von entscheidender Bedeutung ist die Akzeptanz bei den Mitarbeitern. Beziehen Sie bei der Auswahl Ihre Mitarbeiter in die Entscheidungsfindung ein! Eine gemeinsam getroffene Entscheidung hilft, die Probleme und Schwierigkeiten, die immer auftreten werden, gemeinsam zu bewältigen.

Auch an dieser Stelle soll lediglich eine Sensibilisierung für die Schwerpunkte bei der Auswahl einer Anwaltssoftware stattfinden. Sie werden als Rechtsfachwirt bei der Entscheidungsfindung beteiligt sein, so dass ein gewisses Grundwissen notwendig ist.

Adressverwaltung

Dreh- u. Angelpunkt einer Anwaltssoftware ist die Adressverwaltung. Hier sollten alle Angaben zur Person gemacht werden können, die bei späterer Bearbeitung zur Verfügung stehen müssen.

Wichtig ist dabei, dass die Angaben nicht direkt insgesamt bei Anlage der Adresse gemacht werden müssen, sondern auch nachträglich hinzugefügt werden können.

Wünschenswert wäre es, wenn die Anbieter Eingabemasken zur Verfügung stellen würden, die je nach Art der Person, also natürliche oder juristische Person entsprechende Felder enthalten würden. Es macht wenig Sinn, bei der Eingabe einer juristischen Person das Feld „Vorname” anzuzeigen.

Auch eine Zuordnung nach Mandant oder Gegner sollte nicht im Rahmen der Adressverwaltung erfolgen, da dieses von der Stellung abhängig ist, die die Person letztendlich in einem Mandat hat. So kann der Gegner im Rahmen eines Mandats sehrwohl Mandant in einem anderen Mandat sein.

Zumindest sollten folgende Daten zur Person erfasst werden können, wobei wir an dieser Stelle einmal von einer natürlich Person ausgehen:

  • Titel, Anrede, Name, Vorname, Geburtsname
  • Anschrift (und zwar zu jeder Person die Möglichkeit unendlich viele Anschriften aufnehmen zu können), wobei auch die Möglichkeit einer ausländischen Anschrift möglich sein sollte, die sich von einer deutschen Anschrift ja erheblich unterscheidet.
  • Kommunikationsmittel, also Telefon, Telefax, Handy, E-Mail-Adresse (auch hier keine Beschränkung auf die Anzahl)
  • Bankverbindungen (also Bankleitzahl, Konto-Nr., Bankname)
  • Geburtsdatum, Datum der Eheschließung, Steuer-Nr., , Vorsteuerabzugsberechtigung,
  • Rechtsschutz-Versicherungs-Nr. (Versicherung über Auswahlfeld, da diese nur einmal im System vorhanden sein sollte)
  • Möglichkeiten für Eingabe von Marketingdaten (interessiert sich für Informationen über bestimmte Rechtsgebiete, bekommt Weihnachtskarte, wird zu Seminaren eingeladen etc.)

Das wären die Mindestanforderungen, bezogen auf eine natürliche Person.

Sie sehen also, bereits in diesem kleinen Teilbereich sind eine Vielzahl von Dingen zu beachten, die Ihnen das Leben später einfacher machen.

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  • Was ist Organisation?

    Hauptaufgabe der Organisation ist die

    • zielgerichtete
    • planvolle
    • fortschreibungsfähige

    Gestaltung von

    • Strukturen und
    • Prozessen

    zum Zwecke der Sicherung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Kanzlei auf dem Markt und gegenüber den Mitbewerbern. (more…)

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