Unternehmensberatung speziell für Rechtsanwälte und Notare
27 Jul
Wie bereits im vergangenen Jahr, wurde unter
http://www.anwaltsprogramme.treysse.com/
ein elektronische Fragebogen eingestellt, der die Verwendung von Software in Anwaltskanzleien ermitteln soll.
Für rege Teilnahme wäre ich dankbar.
Mit bestem Gruß
H. Treysse
26 Feb
Der Bundestag hat am 24.02.2011 den Weg frei gemacht für den E-Mail-Dienst auf der Basis des sogenannten “DE-Mail-Gesetzes”.
Es wird damit gerechnet, das der Start des Dienstes im dritten Quartal 2011 möglich sein wird. Voraussetzung für den Start ist, dass die Anbieter sich beim BSI für diesen Dienst zertifizieren haben lassen.
12 Jan
“Diese eMail enthaelt vertrauliche und/oder rechtlich geschuetzte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese eMail irrtuemlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. // This email may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this email in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this email is strictly forbidden”
Solche oder ähnliche Ergänzungen, in der Literatur als Disclaimer bekannt, finden sich zwischenzeitlich unter jeder zweiten E-Mail.
Teilweise sind die Texte länger, als der Inhalt der E-Mail selbst und entfalten, wenn überhaupt, nur dann eine Rechtswirkung, wenn sie im Verkehr mit natürlichen oder juristischen Personen Verwendung finden, mit denen bereits eine geschäftliche Beziehung besteht. Letzteres wird in der Literatur aus sogenannten “Rücksichtsnahmepflichten” hergeleitet wobei auch hier erhebliche Probleme bestehen, evtl. Ansprüche durchzusetzen.
Soweit keine geschäftliche Beziehung zwischen Versender der E-Mail und irrtümlichem Empfänger der E-Mail bestehen, haben diese “Disclaimer” absolut keine rechtliche Wirkung.
Diese “Disclaimer” sind unnötiger Ballast, der ohne Sinn und Zweck zu Tausenden täglich verschickt wird,
22 Aug
Zwischenzeitlich ist die Fragebogenaktion abgeschlossen und die Auswertung wurde vorgenommen.
Das Ergebnis können Sie sich hier downloaden.
Zwischenzeitlich wurde auf der bekannten Business-Plattform XING eine Diskussionsgruppe “Software für Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsabteilungen” eingerichtet.
Besuchen Sie uns doch einmal.
20 Jul
20 Jul
18 Apr
Seit einigen Jahren gibt es eine Vielzahl von Anwaltsprogrammen für kleine, mittlere und auch große Kanzleien.
Schaut man sich diese Programme einmal an stellt man schnell fest, welche Schwerpunkte bei Programmierung abgedeckt werden sollten.
Das “gute” Programm, welches die Bedürfnisse jeder Anwaltskanzlei deckt, gibt es nicht.
Die Programme sind von ihrer Struktur teilweise weder modular aufgebaut, können also nicht nur teilweise in der Kanzlei eingesetzt werden, sind überwiegend als Unterstützungsleistung im Bereich Zwangsvollstreckung oder Aktenverwaltung konzipiert, lassen die eigentliche Unterstützung des Kanzleiinhabers bei der Zukunftsplanung missen, erfreuen sich aber dennoch erheblichen Zuspruchs.
Die Website http://www.anwaltsprogramme.treysse.com soll eine Brücke zwischen den Anbietern einerseits und Nachfragendem “schlagen”.
Was ist in Zukunft geplant?
Wenn auch Sie sich an der Marktstudie beteiligen wollen, können Sie diese direkt über http://www.anwaltsprogramme.treysse.com/html/marktstudie.html
erreichen.
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