Unternehmensberatung speziell für Rechtsanwälte und Notare
2 Apr
Das Thema Datenschutz tritt heute mehr denn je in den Vordergrund.
Um so wichtiger ist eine umfassende Information der mit der Verarbeitung persönlicher Daten natürlicher Personen befassten Personen.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte (externer wie auch interner) ist gem. § 4g Abs. 1 Satz 2 BDSG verpflichtet die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.
Dabei bleibt es dem Datenschutzbeauftragten nach herrschender Meinung unbenommen, dieses in mündlicher, schriftlicher oder auch elektronischer Form vorzunehmen.
Hier setzt das Tool “Datenschutzunterrichtung” an.
Das Tool wird in der Form eines E-Learning Lehrganges zur Verfügung gestellt und hat unter anderem folgenden Inhalt:
Geliefert wird dieses Tool in Form einer Exe-Datei. Es bedarf keiner Installation, kann also von CD, USB-Stick etc. gestartet werden.
Die Demo-Version ist voll lauffähig und nicht in der Nutzung eingeschränkt. Sie können diese hier anfordern.
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