Organisationsberatung Treysse

Unternehmensberatung speziell für Rechtsanwälte und Notare

Archiv für April, 2010

Am 17.3.2010 wurde weitestgehend unbemerkt die “Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung” (kurz DL-InfoV) im BGBl 2010, 267ff veröffentlicht, die die Richtlinie 2006/123/EG teilweise umsetzt.
Nach § 1 Abs. 1 der Verordnung, die sich ausdrücklich auf Artikel 2 der Richtlinie beruft, gilt diese Verordnung für Personen, die Dienstleistungen erbringen, die in den Anwendungsbereich des Artikels 2 der Richtlinie fallen.
Nur wenige Dienstleistungen sind nach Artikel 2 Abs. 2 von den Informationspflichten ausgenommen.

Ich möchte an dieser Stelle umfassende Ausführungen vermeiden und verweise auf

http://www.dienstleistungs-informationspflichten-verordnung.de/

Dort wird umfassend auf die Verordnung eingegangen.

Da Rechtsanwälte (im Gegensatz zu den Notaren) nicht ausdrücklich von der Verordnung ausgenommen sind, hat diese auch für Rechtsanwälte Geltung.
Die Verordnung tritt am 17.05.2010 in Kraft

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Marktstudie zu Anwaltsprogrammen

Seit einigen Jahren gibt es eine Vielzahl von Anwaltsprogrammen für kleine, mittlere und auch große Kanzleien.
Schaut man sich diese Programme einmal an stellt man schnell fest, welche Schwerpunkte bei Programmierung abgedeckt werden sollten.
Das “gute” Programm, welches die Bedürfnisse jeder Anwaltskanzlei deckt, gibt es nicht.
Die Programme sind von ihrer Struktur teilweise weder modular aufgebaut, können also nicht nur teilweise in der Kanzlei eingesetzt werden, sind überwiegend als Unterstützungsleistung im Bereich Zwangsvollstreckung oder Aktenverwaltung konzipiert, lassen die eigentliche Unterstützung des Kanzleiinhabers bei der Zukunftsplanung missen, erfreuen sich aber dennoch erheblichen Zuspruchs.

Die Website http://www.anwaltsprogramme.treysse.com soll eine Brücke zwischen den Anbietern einerseits und Nachfragendem “schlagen”.

Was ist in Zukunft geplant?

  • Marktstudie durch Erarbeitung und elektronische Zurverfügungstellung eines Fragebogens
  • Erarbeiten eines Anforderungskatalogs auf der Basis der Ergebnisse der Marktstudie
  • Schaffung einer Basis für Darstellungen durch die Anbieter
  • Zuverfügungstellung eines Forums für die Anwender

Wenn auch Sie sich an der Marktstudie beteiligen wollen, können Sie diese direkt über http://www.anwaltsprogramme.treysse.com/html/marktstudie.html 

erreichen.

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  • Sie suchen ein Tool für die Erstellung von

    • Mindmaps
    • Organigrammen
    • Entscheidungsbäumen
    • Geschäftsprozessmodellen
    • Projektstrukturplänen

    das dazu noch einen intelligenten Knowledge-Webserver enhält, der Textdokumente inhaltlich analysiert und in ein Wissensnetz einbindet, gleich ob diese Texte im HTML-, RTF-, Winword- oder PDF-Format vorliegen, und zusätzlich Informationen aus Texten, die Sie beim Online-Lesen in die Zwischenablage kopiert haben in ein Diagramm einfügt? Wenn dieses auch noch zu einem vernünftigen Preis zu erhalten sein soll, dann sollten Sie sich einmal “InfoRapid KnowledgeMap” ansehen.

    Ich arbeite mit diesem Werkzeug nunmehr seit einigen Monaten und kann nur immer wieder darüber staunen, warum ich nicht bereits früher auf dieses Tool aufmerksam geworden bin.

    Einige interessante Darstellungen der Anwendungsmöglichkeiten mit Beispielen finden Sie auch hier.

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  • Während in der Vergangenheit

    • Aufbauorganisation und
    • Ablauforganisation

    bei der Organisation einer Anwaltskanzlei bezogen auf einzelne Funktionen im Vordergrund standen, sehen sich heutige Kanzleien einem immer größer werdenden Druck ausgesetzt, ihre Organisation nachhaltig zu optimieren.
    Hier hilft nur ein gutes Prozessmanagment.

    Gutes Prozessmanagement nimmt Abstand von der bisherigen überwiegend genutzten funktionsbasierenden Organisation. Im Vordergrund steht der Prozess mit seinen vielfältigen Schnittstellen zu anderen Prozessen, aber auch anderen Funktionen.

    Nehmen wir alleine den Prozess “Posteingang”. Dieser ist in einer Anwaltskanzlei den sogenannten “Kernprozessen” zuzurechnen. Hier können eine Vielzahl von Schnittstellen angesprochen sind, wie z. B. zur Funktion Personalverwaltung, Finanzen etc., aber auch zu sonstigen Prozessen, wie z. B. Fristen u. Termine, Mandatsverwaltung etc.

    Bevor Maßnahmen zur Prozessgestaltung vorgenommen werden können, muss allerdings erst einmal eine Übersicht über vorhandene Prozesse gefertigt werden. Hierbei sind alle Prozessarten, wie z. B.

    • Führungsprozesse (betreffend Management der Kanzlei, Wissenmangement etc.)
    • Kernprozesse (alle Hauptprozesse die der Abwicklung der Mandate, Projekte etc. dienen)
    • Unterstützende Prozesse (Prozesse, die nicht dem Kerngeschäft dienen und daher auch ausgelagerten werden können, wie z. B. reine Supportprozesse)

    zu erfassen und in diese Klassen einzuteilen. Für die Darstellung der Prozessstruktur der Kanzlei bietet sich z. B. ein Mindmapping-Tool an. Dieses gibt es auch als FreeWare z. B. unter http://freemind.softonic.de/

    Soweit Sie diese Tätigkeit selbst vornehmen wollen, empfehle ich als Einstieg einen guten Artikel von Stefan Becker, den Sie unter http://www.projektmagazin.de/magazin/abo/artikel/2005/1305-2.html finden.

    Anraten würde ich allerdings, sich diesbezüglich externer Unterstützung durch einen auf Anwaltskanzleien spezialisierten Berater zu versichern. Die hierfür notwendigen Investitionen amortisieren sich kurzfristig.

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    Das Thema Datenschutz tritt heute mehr denn je in den Vordergrund.
    Um so wichtiger ist eine umfassende Information der mit der Verarbeitung persönlicher Daten natürlicher Personen befassten Personen.

    Der betriebliche Datenschutzbeauftragte (externer wie auch interner) ist gem. § 4g Abs. 1 Satz 2 BDSG verpflichtet die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.
    Dabei bleibt es dem Datenschutzbeauftragten nach herrschender Meinung unbenommen, dieses in mündlicher, schriftlicher oder auch elektronischer Form vorzunehmen.
    Hier setzt das Tool “Datenschutzunterrichtung” an.

    Das Tool wird in der Form eines E-Learning Lehrganges zur Verfügung gestellt und hat unter anderem folgenden Inhalt:

    • Zweck des Datenschutzes
      • Personenbezogene Daten
      • Verständnisfragen
    • Automatisierte Verarbeitung
      • nicht automatisierte Datei
      • Verständnisfragen
    • Begriff der Be- u. Verarbeitung
      • Erheben
      • Verarbeiten
      • Nutzen
      • Anonymisieren
      • Pseudonymisieren
      • Verständnisfragen
      • Verantwortliche Stelle
      • Empfänger
      • mobile Datenträger
      • Beschäftigte
    • Geltungsbereich
    • für wen gilt das BDSG
    • Grundsatz
    • Was darf das Unternehmen
    • Verständnisfragen
    • Was muss das Unternehmen
    • Was darf der Mitarbeiter
    • Verständnisfragen
    • Technische Maßnahmen mit Beispielen
      • Zutrittskontrolle
      • Zugangskontrolle
      • Eingabekontrolle
      • Zugriffskontrolle
      • Verfügbarkeitskontrolle
      • Datentrennungsgebot
      • Auftragskontrolle
      • Weitergabekontrolle
    • Folgen des Verstoßes
    • § 5 BDSG

    Geliefert wird dieses Tool in Form einer Exe-Datei. Es bedarf keiner Installation, kann also von CD, USB-Stick etc. gestartet werden.

    Die Demo-Version ist voll lauffähig und nicht in der Nutzung eingeschränkt. Sie können diese hier anfordern.

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