Nachdem wir uns in Teil 1 mit der Begrifflichkeit der Kosten- u. Leistungsrechnung befasst haben, wollen wir mit den Vorbereitungen beginnen.

Hierzu gehört erst einmal die Feststellung der Kostenarten, die in einer Rechtsanwaltskanzlei überlicherweise vorkommen:

  • Personalkosten
    • Gehälter,
    • Löhne
    • Sozialabgaben
    • freiwillige Zusatzleistungen
  • Raumkosten
    • Miete
    • Kalkulatorische Mietkosten bei Eigennutzung von Eigentum zu Kanzleizwecken
    • Nebenkosten
    • Renovierungs- u. Umzugkosten, Instantsetzungskosten etc.
  • Sachkosten
    • Betriebs- u. Geschäftsausstattung
  • Kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Abschreibung
  • Dienstleistungskosten
    • Post
    • Courier
    • sonstige Drittleistungen
  • Lizenzen und Leasing
  • Versicherungen (soweit nicht zu Raumkosten gehörend)

Einen Großteil der Kosten können Sie unter Zuhilfenahme Ihrer Finanzbuchhaltung ermitteln, einige wenige sind kalkulatorische Kosten (wie z. B. Ihr kalkulatorischer Unternehmerlohn) die sich nicht in der Finanzbuchhaltung widerspiegeln.

Hierauf werden wir im nächsten Teil weiter eingehen.

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