Während im Rahmen der Finanzbuchhaltung das steuerliche Gesamtergebnis einer Kanzlei ermittelt werden kann, ist die Kosten- u. Leistungsrechnung das Werkzeug, welches den Kanzleiinhaber oder das Management in die Lage versetzt, Kosten- u. Leistungsinformationen zu erhalten, die wiederum die Grundlage für die Planung der zukünftigen Geschäftsentwickung sein können.

Sie dient unter anderem

  • der Wirtschaftlichkeitsberechnung der betrieblichen Prozesse,
  • der Kalkulation und Nachkalkulation,
  • der Kostenträger- u. Kostenstellenrechnung

um nur einige Punkte zu nennen.

Aber wie bauen wir eine solche Kosten- u. Leistungsrechnung auf, welche Erkenntnisse können wir dem Ergebnis entnehmen, welche zukünftige Planung hierauf abstellen?

Dieses können Sie in Kürze in einigen Beiträgen an dieser Stelle nachlesen.

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