Organisationsberatung Treysse

Unternehmensberatung speziell für Rechtsanwälte und Notare

Archiv für Oktober, 2009

Nachdem wir uns in Teil 1 mit der Begrifflichkeit der Kosten- u. Leistungsrechnung befasst haben, wollen wir mit den Vorbereitungen beginnen.

Hierzu gehört erst einmal die Feststellung der Kostenarten, die in einer Rechtsanwaltskanzlei überlicherweise vorkommen:

  • Personalkosten
    • Gehälter,
    • Löhne
    • Sozialabgaben
    • freiwillige Zusatzleistungen
  • Raumkosten
    • Miete
    • Kalkulatorische Mietkosten bei Eigennutzung von Eigentum zu Kanzleizwecken
    • Nebenkosten
    • Renovierungs- u. Umzugkosten, Instantsetzungskosten etc.
  • Sachkosten
    • Betriebs- u. Geschäftsausstattung
  • Kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Abschreibung
  • Dienstleistungskosten
    • Post
    • Courier
    • sonstige Drittleistungen
  • Lizenzen und Leasing
  • Versicherungen (soweit nicht zu Raumkosten gehörend)

Einen Großteil der Kosten können Sie unter Zuhilfenahme Ihrer Finanzbuchhaltung ermitteln, einige wenige sind kalkulatorische Kosten (wie z. B. Ihr kalkulatorischer Unternehmerlohn) die sich nicht in der Finanzbuchhaltung widerspiegeln.

Hierauf werden wir im nächsten Teil weiter eingehen.

Während im Rahmen der Finanzbuchhaltung das steuerliche Gesamtergebnis einer Kanzlei ermittelt werden kann, ist die Kosten- u. Leistungsrechnung das Werkzeug, welches den Kanzleiinhaber oder das Management in die Lage versetzt, Kosten- u. Leistungsinformationen zu erhalten, die wiederum die Grundlage für die Planung der zukünftigen Geschäftsentwickung sein können.

Sie dient unter anderem

  • der Wirtschaftlichkeitsberechnung der betrieblichen Prozesse,
  • der Kalkulation und Nachkalkulation,
  • der Kostenträger- u. Kostenstellenrechnung

um nur einige Punkte zu nennen.

Aber wie bauen wir eine solche Kosten- u. Leistungsrechnung auf, welche Erkenntnisse können wir dem Ergebnis entnehmen, welche zukünftige Planung hierauf abstellen?

Dieses können Sie in Kürze in einigen Beiträgen an dieser Stelle nachlesen.

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