Bedarfszeitpunkt und Bedarfszeitraum

Nachdem der Bedarf und die Spezifikation festgelegt wurden, ist der Bedarfszeitpunkt und Bedarfszeitraum als weitere Bezugsgröße festzustellen. Auch diese haben einen nicht unerheblichen Einfluß auf die Preisgestaltung.

Bei Verbrauchsgütern ist zwischen

  • Verbrauchsgütern mit sofortigem und
  • Verbrauchsgütern mit späterem Verbrauch

zu unterscheiden.

Als Verbrauchsgüter mit sofortigem Verbrauch sind die zu verstehen, bei denen Erwerbs- u. Verbrauchszeitpunkt identisch sind. Wir kennen dieses insbesondere im Hinblick auf Stromlieferungsverträge und bei Dienstleitungen bei den  Telekommunikationsverträgen.

Es ist also festzustellen,

  • welche Menge von einem Produkt oder einer Dienstleistung
  • zu welchem Zeitpunkt
  • oder in welchem Zeitraum

benötigt wird. Auch diese Planung sollte ausschließlich auf eine feststellbare Notwendigkeit abgestellt sein und nicht auf eine Bevorratung.

Preisfindung

Erst wenn alle die obigen Kriterien erarbeitet wurden, können Maßnahmen zur Preisfindung eingeleitet werden.

Eine Preisfindung sollte im Rahmen einer Ausschreibung stattfinden. Lassen Sie sich von diesem Begriff nicht verunsichern. Auch die kleine Kanzlei ist in der Lage, nachdem die obigen Kriterien erarbeitet wurden, eine Ausschreibung mit dem Erfolg einer günstigeren Preisgestaltung durchzuführen.

Ausschreibung

Die Ausschreibung sollten Sie breit fächern. Geben Sie den örtlichen Lieferanten ebenso die Möglichkeit, ein Angebot abzugeben, wie auch den bekannten großen Lieferanten, wobei es sich von selbst versteht, daß Mandanten grundsätzlich als Lieferanten ausscheiden. Bedenken Sie, daß Sie bei Streitigkeiten mit einem solchen Lieferanten auch einen Mandanten verlieren würden..

In dieser Ausschreibung sind anzugeben

  • Bezeichnung des zu erwerbenden Produkts,
  • Qualität (also Spezifikation),
  • Menge bezogen auf den Zeitraum (Jahresbedarf),
  • Zeitpunkt des Abrufs und
  • Menge des jeweiligen Abrufs.

Es sollten auch Fragen nach

  • Lieferfähigkeit,
  • Verfügbarkeit und
  • Service

gestellt werden.

Weiterhin sind die Lieferbedingungen also „frei Haus” oder „frei Verwendungsstelle” zu spezifizieren. Nichts ist frustrierender, als im Eingangsbereich vor eine Palette mit 100.000 Blatt Fotokopierpapier zu stehen und der Lieferant verweist auf die vereinbarte Bedingung „Frei Haus”. Es bleibt dann Ihnen und Ihren Mitarbeitern überlassen, die Verteilung z. B. auf die einzelnen Stockwerke oder in den Keller vorzunehmen.

Nur wenn Sie alle die vorstehenden Angaben in einer Ausschreibung machen, geben Sie dem Anbieter die Möglichkeit, ein ehrliches Angebot zu unterbreiten.

Bedenken Sie dabei, daß der Anbieter überwiegend als Einzelhändler tätig wird, d. h. entweder vom Großhändler oder seltener Hersteller einkaufen muß. Wenn er aufgrund der Angaben in der Ausschreibung in der Lage ist, seine Mengen und Abrufmengen zu bestimmen, erhält er einen besseren Preis, der wiederum teilweise an Sie weitergegeben werden kann. Der Lieferant wird nur dann, wenn er gewiss sein kann, keine hohen Vorfinanzierungszinsen zu zahlen und keine langen Zwischenlagerungen vornehmen zu müssen, ein für beide Seiten akzeptables Angebot unterbreiten können.

Sobald die Angebote vollständig vorliegen, sollten Sie diese auswerten. Neben den Angebotspreisen sollten Sie auch die Antworten zu den oben gestellten Fragen berücksichtigen. Es kann letztendlich preiswerter sein, den Zuschlag einem Lieferanten zu erteilen, der preislich im Mittelfeld liegt, wenn auf der anderen Seite durch die Lieferfähigkeit und Verfügbarkeit eine eigene teure Lagerhaltung und hierdurch bedingte Bindung der Liquidität weitgehendst vermieden werden kann.

Alsdann sollte in die Verhandlungen zur Ermittlung der Endpreise eingetreten werden. Auch hier geht es wiederum nicht darum, den letzten Pfennig aus dem Lieferanten „herauszupressen”, sondern darum, einen für beide Seiten akzeptablen Preis auszuhandeln.

Nicht der Einzelartikel steht im Vordergrund, sondern der Warenkorb, d. h. also die Gesamtheit der zu beziehenden Artikel.

Was für die Verbrauchs- u. Investitionsgüter gilt, findet auch Anwendung bei den Dienstleistungen. Die Bündelung z. B. des gesamten Reiseaufkommens kann zu erheblichen Preisnachlässen führen. Auch eine Beratung des Reisebüros nimmt bei der Buchung des gesamten Reiseaufkommens erheblich zu. So werden Sondertarife mitgeteilt, Tickets geliefert, Hotels gebucht und vieles mehr, was sonst Personalzeiten bindet.

 

Marktbeobachtung

Das der Markt auch nach den Verhandlungen beobachtet werden sollte, ist selbstverständlich. Es stellt sich lediglich die Frage nach dem dafür zu betreibenden Aufwand.

Sicherlich wird es immer wieder vorkommen, daß z. B. die Haftnotizen durch einen andern Händler preiswerter angeboten werden als durch den eigenen. Überwiegend sind dieses aber nur Sonderaktionen. Wichtiger ist es schon, bei höherpreisigen Artikeln den Markt aufmerksam zu beobachten. Dieses gilt insbesondere bei solchen Artikeln, die von Währungsschwankungen abhängig sind, wie z. B.

  • Papier und
  • Toner für Drucker und Fotokopierer

etc..

Wenn Grundlage bei den vorherigen Verhandlungen ein hoher Dollarkurs war, sollte bei einer Veränderung des Kurses über eine Nachverhandlung nachgedacht werden.

Wird fortgesetzt

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