Organisationsberatung Treysse

Unternehmensberatung speziell für Rechtsanwälte und Notare

Archiv für August, 2008

Anwaltssoftware Auswahlkriterien

Vielfach wird die Frage gestellt, welche Anwaltssoftware sei die beste auf dem Markt? Das Erstaunen ist groß, wenn die Antwort lautet: “Das kommt auf Ihre Anforderungen an”.

Tja, welche Anforderungen sollte man an eine Anwaltssoftware stellen? Wo sollte man die Schwerpunkte suchen?

Eine kleine Einführung werden Sie auf dieser Seite erhalten.

Anforderungen an ein Anwaltsprogramm

Von entscheidender Bedeutung ist die Akzeptanz bei den Mitarbeitern. Beziehen Sie bei der Auswahl Ihre Mitarbeiter in die Entscheidungsfindung ein! Eine gemeinsam getroffene Entscheidung hilft, die Probleme und Schwierigkeiten, die immer auftreten werden, gemeinsam zu bewältigen.

Auch an dieser Stelle soll lediglich eine Sensibilisierung für die Schwerpunkte bei der Auswahl einer Anwaltssoftware stattfinden. Sie werden als Rechtsfachwirt bei der Entscheidungsfindung beteiligt sein, so dass ein gewisses Grundwissen notwendig ist.

Adressverwaltung

Dreh- u. Angelpunkt einer Anwaltssoftware ist die Adressverwaltung. Hier sollten alle Angaben zur Person gemacht werden können, die bei späterer Bearbeitung zur Verfügung stehen müssen.

Wichtig ist dabei, dass die Angaben nicht direkt insgesamt bei Anlage der Adresse gemacht werden müssen, sondern auch nachträglich hinzugefügt werden können.

Wünschenswert wäre es, wenn die Anbieter Eingabemasken zur Verfügung stellen würden, die je nach Art der Person, also natürliche oder juristische Person entsprechende Felder enthalten würden. Es macht wenig Sinn, bei der Eingabe einer juristischen Person das Feld „Vorname” anzuzeigen.

Auch eine Zuordnung nach Mandant oder Gegner sollte nicht im Rahmen der Adressverwaltung erfolgen, da dieses von der Stellung abhängig ist, die die Person letztendlich in einem Mandat hat. So kann der Gegner im Rahmen eines Mandats sehrwohl Mandant in einem anderen Mandat sein.

Zumindest sollten folgende Daten zur Person erfasst werden können, wobei wir an dieser Stelle einmal von einer natürlich Person ausgehen:

  • Titel, Anrede, Name, Vorname, Geburtsname
  • Anschrift (und zwar zu jeder Person die Möglichkeit unendlich viele Anschriften aufnehmen zu können), wobei auch die Möglichkeit einer ausländischen Anschrift möglich sein sollte, die sich von einer deutschen Anschrift ja erheblich unterscheidet.
  • Kommunikationsmittel, also Telefon, Telefax, Handy, E-Mail-Adresse (auch hier keine Beschränkung auf die Anzahl)
  • Bankverbindungen (also Bankleitzahl, Konto-Nr., Bankname)
  • Geburtsdatum, Datum der Eheschließung, Steuer-Nr., , Vorsteuerabzugsberechtigung,
  • Rechtsschutz-Versicherungs-Nr. (Versicherung über Auswahlfeld, da diese nur einmal im System vorhanden sein sollte)
  • Möglichkeiten für Eingabe von Marketingdaten (interessiert sich für Informationen über bestimmte Rechtsgebiete, bekommt Weihnachtskarte, wird zu Seminaren eingeladen etc.)

Das wären die Mindestanforderungen, bezogen auf eine natürliche Person.

Sie sehen also, bereits in diesem kleinen Teilbereich sind eine Vielzahl von Dingen zu beachten, die Ihnen das Leben später einfacher machen.

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  • Abgelegt in: Organisation
  • Powerpoint in der Anwaltskanzlei

    Das wohl bekannteste Präsentationsprogramm auf dem Markt, Powerpoint, wird 20 Jahre alt. Dieses war wohl auch der Anlass, warum sich das Wirtschaftsmagazin “Wirtschaftswoche” in seinem Heft 43/2007 mit diesem Produkt beschäftigte.

    Allerdings wenig schmeichelhaft in der Aufmachung für den Hersteller Microsoft, wurde doch der Artikel mit

    “Das Problem: PowerPoint nervt

    • weil es Intelligenz tötet,
    • langweilt,
    • Zeit raubt

    überschrieben. Als Lösung wurde vorgeschlagen, nicht zu präsentieren, sondern zu reden.

    Schätzungsweise sollen jährlich 30 Millionen Power-Point-Präsentationen weltweit erstellt werden. Gehören hierzu auch die Präsentationen in Ihrem Büro, oder nutzen Sie Powerpoint noch nicht oder schon nicht mehr?

    Was ist Organisation?

    Hauptaufgabe der Organisation ist die

    • zielgerichtete
    • planvolle
    • fortschreibungsfähige

    Gestaltung von

    • Strukturen und
    • Prozessen

    zum Zwecke der Sicherung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Kanzlei auf dem Markt und gegenüber den Mitbewerbern. (more…)

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  • Abgelegt in: Organisation
  • Fixe Kosten
    Fixe Kosten sind z. B. Miete, Gehälter fest angestellter Mitarbeiter, Betriebs- u. Geschäftsausstattung etc.

    Variable Kosten

    Variable Kosten sind z. B. Aushilfsgehälter, Büromaterial, Telefongebühren, Strom etc.

    Semivariable Kosten

    Bei dieser Kostenart handelt es sich z. B. um Grundgebühren für Stromzähler, Grundgebühr für Telefon etc..

    Kalkulatorische Abschreibung

    Da sich die tatsächliche Nutzungsdauer von den steuerlichen Abschreibungen unterscheidet, z. B. werden Büromöbel länger genutzt, als sie abgeschrieben werden, muss die kalkulatorische Abschreibung berechnet werden.

    Kalkulatorische Mietkosten

    Das ist die Miete, die erzielt werden könnte, wenn die Kanzleiräume im eigenen Haus an Dritte vermietet worden wäre. Diese unterscheidet sich oft erheblich von den Mietkosten, die die Kanzlei steuerlich für die Nutzung der eigenen Räume in Ansatz bringt.

    Kalkulatorischer Unternehmerlohn

    Das ist der Lohn (Gehalt), den der Anwalt erzielen könnte, wenn er auf dem freien Markt als angestellter Anwalt arbeiten würde. Dieser wird bei einer Gewinnerrechnung leider überwiegend nicht berücksichtigt, was dazu führt, dass ein als steuerlich sich ergebender Gewinn eigentlich kein Gewinn ist, sondern eine Entlohnung des Anwalts für seine Dienste.

    Kalkulatorische Zinsen

    Es handelt sich hierbei um die Zinsen, die auf dem Markt erzielt werden könnten, wenn das betriebsnotwendige Kapital angelegt würde, welches in der Kanzlei gebunden ist. Dieses wird wie folgt berechnet:

    · Betriebsnotwendiges Anlagevermögen (nach Vornahme der kalkulatorischen Abschreibung

    · zuzüglich betriebsnotwendiges Umlaufvermögen (also eigenes Geld auf Bankkonten etc.)

    · abzüglich Abzugskapital (Vorschüsse, zinslose Darlehn

    Der danach verbleibende Betrag wäre marktüblich zu verzinsen.

    Und diese Kostenarten sind bei der Berechnung des notwendigen Stundensatzes heranzuziehen, wenn tatsächlich ein Gewinn und nicht nur ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erwirtschaftet werden soll.

    (more…)

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  • Was ist eigentlich ein Prozess?

    Was ist eigentlich ein Prozess?

     

    Eine der vielen Definitionen hierzu lautet:

    „ Ein Prozess ist eine Struktur, deren Elemente Aufgaben, Aufgabenträger, Sachmittel und Informationen sind, die durch logische Folgebeziehungen verknüpft sind. Darüber hinaus werden deren zeitliche, räumliche und mengenmäßige Dimensionen konkretisiert. Ein Prozess hat ein definiertes Startereignis (Input) und Ergebnis (Output) und dient dazu, einen Wert für Kunden zu schaffen”

    Sehr umfassend also.

    Die Summe aller Prozesse eines Unternehmens nennt man auch Prozessorganisation.

    Im Vordergrund steht immer der Mehrwert für den Kunden, wobei Kunde nicht nur als Begriff für eine außerhalb des Unternehmens stehende Person zu sehen sein sollte, sondern auch der interne Kunde, den wir als Nutznießer des Prozesses identifizieren können.

    Dieses können je nach Sicht z. B. für Businessmitarbeiter die Anwälte einer Kanzlei sein, aber auch alle anderen Mitarbeiter ein Kanzlei.

    Was ist eigentlich ein Projekt?

    Was ist eigentlich ein Projekt?

     

    Ein Projekt kann mit einer einmaligen zeitlich begrenzten Aufgabenstellung umschrieben werden, besteht aus einem Projektanfang, einem Projektende und je nach Projektumfang aus wenigen oder einer Vielzahl von Meilensteinen.

     

    Der PMBOK Guide (A Guide to the Project Management Body of Knowledge) umschreibt die Projekteigenschaft wie folgt: „ Ein Projekt ist ein zeitlich begrenztes Vorhaben, zur Schaffung eines einmaligen Produktes, einer Dienstleistung oder eines Ergebnisses”

     

    Und was ist jetzt Projektmanagement?

    Projektmanagement ist nach Definition des PMBOK Guide die Anwendung von

    • Wissen,
    • Fertigkeiten,
    • Werkzeugen und
    • Methoden

    auf Projektvorgänge, um die Projektanforderungen zu erfüllen, wobei dieses durch die Anwendung und Integration der Projektmanagementprozesse

    • Initiierung,
    • Planung,
    • Ausführung
    • Überwachung
    • Steuerung und
    • Abschluss

    erreicht wird.

     

    Verjährung von Rechtsanwaltskosten

    Immer zum Jahresende stellt sich die Frage insbesondere nach der Verjährung der Kostenansprüche des Rechtsanwalts gegenüber seinen Mandanten.

    Diese ist relativ einfach zu beantworten.
    Der Anspruch auf Zahlung von Rechtanwaltskosten unterliegt der allgemeinen Verjährungsfrist gem. § 195 BGB.

    Der Anspruch verjährt danach nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Satz 1 BGB)

    Vielfach wird angenommen, dieser Zeitpunkt sei identisch mit dem Zeitpunkt, zu dem die Rechnung erteilt wurde, was nicht zutrifft.
    Die Entstehung des Kostenanspruchs und seine Fälligkeit ergibt sich aus § 8 Abs. 1 RVG.
    Danach sind die Kosten fällig, wenn

    • der Auftrag erledigt
    • oder die Angelegenheit beendet ist
    • wenn in einem gerichtlichen Verfahren eine Kostenentscheidung ergangen ist
    • oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht.

    Nach § 8 Abs. 2 RVG wird die Verjährung einer Forderung für eine Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren gehemmt, solange das Verfahren anhängig ist. Diese Hemmung endet mit der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des Verfahrens.
    Soweit das Verfahren ruht, endet die Hemmung drei Monate nach Eintritt der Fälligkeit und beginnt erneut, wenn ene der Parteien das Verfahren weiter betreibt.

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