Die Unternehmenssteuerreform 2008 setzt die Grenze für geringwertige Wirschaftsgüter ab 1. Januar 1008 auf 150,00 Euro (bisher 410 Euro) herab. Wenn Sie also absehen können, dass Sie geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem darüberhinausgehenden Preis kurzfristig erwerben wollen, sollten Sie dieses noch bis zum 31.12.2007 tun, um die Anschaffungskosten noch sofort abschreiben zu können. Schließlich mindert die Anschaffung bei einem persönlichen Steuersatz von 30% die Steuerschuld mit rund 123,00 EURO.

Erwerben Sie das Wirtschaftsgut erst zum 1. Januar 2008, müssen die Anschaffungskosten im Rahmen der dann geltenden Poollösung auf fünf Jahre verteilt werden